Die Einzelheiten eines Schutzrechtsbestands sagen zweierlei zugleich
aus: was geschützt ist und was nicht. Für das Zweite hat allein
Verwendung, wer einen Nachbau erwägt. Wir halten es deshalb für
unsere Gesprächspartner bereit, nicht für die Startseite.
Nachprüfbar bleibt dennoch alles. Kunden, Vermieter, Händler und
Konstruktionsbüros, die Unterlagen zusammenstellen, erhalten das
Erforderliche, bei Bedarf unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung.
Ein Schutz, den man nicht zu belegen bereit ist, wäre nichts wert,
und wir verlangen von niemandem, uns einfach zu glauben.
Wir beobachten den Markt und setzen unsere Rechte durch, wo es
erforderlich ist. Das ist keine Drohgebärde, sondern die Bedingung
dafür, dass eine Hinterlegung überhaupt etwas bewirkt.