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Was wir entwickelt haben, haben wir hinterlegt.

Unsere zentralen Konstruktionen sind durch gewerbliche Schutzrechte hinterlegt. Die Einzelheiten veröffentlichen wir auf dieser Seite bewusst nicht. Wer sie benötigt, erhält sie von uns.

Hinterlegte Konstruktion, beherrschte Fertigung, dauerhaft verfügbare Originalteile. Dafür steht diese Seite, und darauf legen wir uns fest.

Was geschützt ist

Drei Konstruktionen, die wir entwickelt haben und verteidigen

Die Entlastungstechnik

Die Vorrichtungen, die die Maschine anstelle des Bedieners tragen, bei Überkopfarbeit und an der Wand. Hier wirkt die Konstruktion am stärksten auf den Körper des Anwenders, und diesen Teil des Programms schützen wir am längsten.

Der bürstenlose Antrieb

Das Antriebsprinzip, auf dem das Drehmoment im unteren Drehzahlbereich und die Lebensdauer der Maschinen beruhen. Es ist der technische Kern des Programms und keine Zukauflösung: es wurde hier entwickelt, für diese Maschinen.

Die Werkzeugaufnahme

Die Kopplungsgeometrie zwischen Maschine und Diamantteller. Sie überträgt das Drehmoment spielfrei, und an ihr zeigt sich ein annäherndes Teil im Betrieb lange bevor es mit bloßem Auge auffällt.

Das übrige Programm stellen wir nicht als geschützt dar, weil es das nicht ist. Insbesondere die Sauger beruhen auf einer herkömmlichen Konstruktion, die wir nicht als exklusiv beanspruchen.

Unsere Politik

Wir veröffentlichen unseren Schutzrechtsbestand nicht im Einzelnen

Die Einzelheiten eines Schutzrechtsbestands sagen zweierlei zugleich aus: was geschützt ist und was nicht. Für das Zweite hat allein Verwendung, wer einen Nachbau erwägt. Wir halten es deshalb für unsere Gesprächspartner bereit, nicht für die Startseite.

Nachprüfbar bleibt dennoch alles. Kunden, Vermieter, Händler und Konstruktionsbüros, die Unterlagen zusammenstellen, erhalten das Erforderliche, bei Bedarf unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Ein Schutz, den man nicht zu belegen bereit ist, wäre nichts wert, und wir verlangen von niemandem, uns einfach zu glauben.

Wir beobachten den Markt und setzen unsere Rechte durch, wo es erforderlich ist. Das ist keine Drohgebärde, sondern die Bedingung dafür, dass eine Hinterlegung überhaupt etwas bewirkt.

Sie stellen Unterlagen zusammen

Ausschreibung, Lastenheft, Listung bei einem Vermieter, Rückfrage aus dem Einkauf: nennen Sie uns den Rahmen, wir liefern das Erforderliche.

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Bedeutung für die Beschaffung

Eine hinterlegte Konstruktion ist zuerst ein Maß, das sich nicht ändert

Ein Teller an einer vor Jahren beschafften Maschine nimmt auch das heute gefertigte Teil auf, weil die Geometrie festgelegt und beherrscht ist und von Fertigungslos zu Fertigungslos nicht abweicht. Über einen Maschinenpark hinweg wiegt diese Beständigkeit schwerer als das Markenargument.

Ein Teil mit annäherndem Maß lässt sich mitunter montieren. Entscheidend ist dann nicht der Einkaufspreis, sondern die Drehmomentübertragung, das entstehende Spiel und die tatsächliche Standzeit, also die Kosten je bearbeitetem Quadratmeter. Das ist die einzige Größe, die zwei Teller unterscheidet, und sie steht auf keinem Etikett.

Rechnen Sie selbst nach

Die Kosten je Quadratmeter ergeben sich aus der tatsächlichen Standzeit, nicht aus dem ausgewiesenen Preis. Es entsteht keinerlei Bindung: das Ergebnis gehört Ihnen, auch wenn es nicht für uns spricht.

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Fragen zur Kompatibilität oder zu Ihren Unterlagen

Wir geben Auskunft darüber, was geschützt ist, was zu Ihrem Maschinenpark passt und was wir Ihnen belegen können.

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